Illegales Sprühen - und dann??!!
In Mainz gibt es eine legale Fläche, wo Sprühen ganz offiziell seitens der Stadt erlaubt ist.
Aber was kommt eigentlich auf euch zu, wenn ihr andere Wände, Hausfassaden, Busse, Züge u.a. besprüht?
Macht es einen Unterschied, ob Ihr Euer "Werk" als Kunstwerk seht oder ist das völlig egal? Um die letzte Frage zuerst zu beantworten: Es ist völlig egal.
Entscheidend ist: Habt Ihr die Erlaubnis, eine Sache zu besprühen oder nicht? Und wenn nicht? Dann ist es illegal!!
Was sind die Folgen?
Auch wenn Du "nur" Schmiere stehst, hast Du Dich strafbar gemacht, weil Du beteiligt warst.
Doch mit dem Strafverfahren und der Anklage wegen Sachbeschädigung ist der Fall noch nicht abgeschlossen, denn jetzt können die Geschädigten Ihren Schadensersatz fordern - bis zu 30 Jahre!
Wer beim illegalen Sprayen erwischt oder im Nachhinein ermittelt wird, bekommt eine Strafanzeige und muss mit folgenden polizeilichen Maßnahmen rechnen:
- Vorläufige Festnahme
- Durchsuchung der Person und der Wohnung
- Beschlagnahme von Beweismitteln
- evtl. Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis
- Identitätsfeststellung
- Abnahme von Fingerabdrücken
- Beschlagnahme von Dosen, Eddings
- Vernehmung
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Eine gelungene Übersicht zum Thema Graffiti gibt es auf der Internetseite der Stadt Bochum; insbesondere auch der Link für Kinder und Jugendliche mit den Hinweisen auf "Illegales Sprühen und die Folgen" .
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Weitere Infos:
Landeshauptstadt Mainz
Amt für Kultur und Bibliotheken
Zitadelle - Bau C
PF 3820
55028 Mainz
Telefon: 06131 / 12 36 55
E-Mail: kulturamt[at]stadt.mainz.de
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51.02 - Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3 - 5
55116 Mainz
Marcus Hansen
Telefon: 06131/12-2870
Fax: 06131/12-2534
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Wolfgang Stiren
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