Unterhaltsberatung bei Trennungen

Wir vom Amt für Jugend und Familie beraten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs Ihres minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, soweit dieser grundsätzlich zur Unterhaltszahlung bereit ist und eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden kann.

Den zu zahlenden Kindesunterhalt berechnen wir aufgrund der freiwillig vom Unterhaltsverpflichteten eingereichten Einkommensunterlagen. Ist der Unterhalt bereits festgelegt, prüfen wir, ob das Kind einen höheren Unterhaltsanspruch hat.
Das ist in der Regel der Fall, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten deutlich verbessern, aber auch dann wenn der Mindestunterhalt angehoben wird oder das Kind sechs bzw. zwölf Jahre alt wird.

Weitere Hinweise:

•    Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien
     für den Bedarf von Unterhaltsberechtigten
•    Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate
     des Oberlandesgerichts Koblenz (KoL)

Für junge Volljährige, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, berechnen wir den Unterhaltsanspruch, der gegenüber beiden Elternteilen besteht, soweit diese an einer einvernehmlichen Regelung interessiert sind.
Wir bieten dem Unterhaltsverpflichteten eine freiwillige kostenlose Unterhaltstitulierung an (siehe Unterhaltsbeurkundungen).

Die Unterhaltsberatung ist nicht möglich, wenn der Unterhalt freiwillig nicht gezahlt wird und gerichtliche Maßnahmen angestrebt werden müssen. Hierfür steht im Jugendamt - allerdings nur für minderjährige Kinder - die Beistandschaft zur Verfügung (siehe Beistandschaft).


weitere Infos:

Claudia Sarabia
Telefon: 06131/12 35 80
Fax: 06131/12 25 34
E-Mail: claudia.sarabia@stadt.mainz.de

Melanie Weyrich
Telefon: 06131/ 12 35 08
Fax: 06131/12 25 34
Mail: melanie.weyrich@stadt.mainz.de

Marcus Hansen
Telefon: 06131/ 12 37 70
Fax: 06131/12 25 34
Mail: marcus.hansen@stadt.mainz.de

Landeshauptstadt Mainz
Bonifazius-Turm B (12. + 14. OG)
51.02 Amt für Jugend und Familie
Erthalstraße 1
55118 Mainz

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