Für Eltern von Grundschulkindern

Bitte beachten Sie:
Eine Nachmittagsbetreuung im Anschluss an den Unterricht ist …
… nicht automatisch Angebot der Schule
… nicht kostenlos (Ausnahme: Ganztagsschule)
… keine Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe

Für die Platzvergabe sind die jeweiligen Träger zuständig - bitte wenden Sie sich direkt an diese!
Bitte informieren Sie sich bei Betreuungsbedarf rechtzeitig über die Betreuungsmöglichkeiten in Ihrem Stadtteil. Es bestehen im Mainz prinzipiell folgende Möglichkeiten:

1.    Grundschule mit offenem Ganztagsangebot
9 der 22 Grundschulen in Mainz stellen Ganztagsschulen in Angebotsform dar. Hier haben die Schülerinnen und Schüler zwei Möglichkeiten:
1)    Sie verlassen nach dem regulären Unterricht das Schulgelände
2)    Sie bleiben von montags bis donnerstags bis 16 Uhr in der Schule und nehmen am Ganztagsprogramm teil.
Sollten sich die Kinder und ihre Eltern für die Teilnahme am Ganztag entscheiden, ist dieser kostenlos und für das gesamte Schuljahr verpflichtend. Eltern können in jedem Schuljahr neu entscheiden, ob ihr Kind am Ganztagsschulangebot teilnimmt oder nicht. In der Zeit von Unterrichtsende bis 16 Uhr besteht i.d.R. folgendes Angebot:
·    gemeinsamen Einnahme einer Mahlzeit (Kosten pro Mahlzeit: 3,57 Euro)
·    Ruhe- und Erholungsphasen bzw. Bewegung und Spiel auf dem Schulhof
·    Lernzeit
·    AG-Angebote
·    Offene Angebote wie angeleitetes Basteln und Werken, Gemeinschaftsspiele, lesen, ausruhen oder freie Zeitgestaltung auf dem Schulgelände
An vielen Mainzer Ganztagsschulen besteht das ergänzende Angebot einer Betreuenden Grundschule. Träger ist hier in der Regel der Förderverein der Schule. So kann bei Bedarf von Montag bis Freitag, an einzelnen Tagen oder nur am Freitag nach Unterrichtsschluss eine Betreuung in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot ist – anders als der Ganztag – nicht kostenfrei und kann von Schule zur Schule stark in Ausgestaltung, Betreuungsdauer und -gebühr variieren. Hier ist es ratsam, sich bei Interesse beim Förderverein der Schule zu informieren. Informationen befinden sich in der Regel auf der Schulhomepage.

2.    Halbtagsschule mit Betreuender Grundschule
Alle 13 städtischen Halbtagsschulen im Mainzer Stadtgebiet bieten eine Betreuende Grundschule nach Unterrichtsschluss an.
Die Betreuende Grundschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einer Halbtagsschule eine Betreuungsmöglichkeit nach Unterrichtsende an allen Schultagen vor Ort. Träger der Betreuenden Grundschulen ist der Förderverein oder Elternverein der Schule, welcher auf ehrenamtlicher Basis mit der Schulleitung zusammenarbeitet. Die Ausgestaltung liegt in den Händen des Vorstands, die Schulleitung führt die Aufsicht über die Betreuung und ist gegenüber den Betreuungskräften weisungsbefugt. Die Betreuenden Grundschulen jeder Mainzer Grundschule variieren in ihrer Betreuungszeit, der Betreuungsgebühr, dem Platzkontingent, dem Bereitstellen einer Mahlzeit und ihrem Angebotsspektrum.
Im Unterschied zur Ganztagsschule werden für die Betreuenden Grundschulen nur geringe Mittel vom Land zur Verfügung gestellt. Somit ist die Betreuende Grundschule für die Eltern kostenpflichtig. Auch die Mittagsverpflegung in der Betreuenden Grundschule wird nicht bezuschusst. Dazu besteht keine Betreuungsplatzgarantie, da oft nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist eine flexible Betreuungsdauer möglich; die Kinder können beispielsweise nur für bestimmte Tagen in der Betreuenden Grundschule angemeldet werden oder auf Wunsch die Betreuung früher verlassen.
Informationen und Anmeldebögen finden sich in der Regel auf der Homepage der Schule. Eine Mitgliedschaft im Schulförderverein ist oftmals Voraussetzung für die Anmeldung in der Betreuenden Grundschule.

3.    Hortangebot
Im Mainzer Stadtgebiet verteilt befinden sich 34 Kindertagesstätten mit Hortangebot für Grundschüler und –schülerinnen. Diese setzen sich zusammen aus städtischen und konfessionellen Kitas sowie Elterninitiativen. Der Besuch eines Horts ist kostenpflichtig. Eine Auflistung aller Hortangebote finden Sie hier:
https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/kindertagesstaetten-mit-hort.php

Horte in privater Trägerschaft:
Die Anmeldungen für die Horte bei konfessionellen Kitas oder Elterninitiativen erfolgen in der Regel direkt über die Homepage bzw. beim Träger. Die Konditionen müssen im Einzelnen erfragt werden.

Horte in städtischer Trägerschaft:
Die Anmeldung für die städtischen Einrichtungen erfolgt über das Kita-Navigationssystem der Homepage der Stadt Mainz (siehe auch: „Online-Anmeldung für städtische Kindertagesstätten“). Die Gebühren für die städtischen Horte sind abhängig von Einkommen und der Anzahl der Kinder einer Familie. Ab vier Kindern, die im Haushalt leben, ist der Hortplatz beitragsfrei. Zusätzlich kommen noch subventionierte monatliche Essensgebühren dazu, die in der Regel 40,90 € monatlich betragen. Die Hortbeiträge müssen seit 2022 für alle fünf Tage entrichtet werden. Für die Vergabe und Verfügbarkeit der Hortplätze ist die jeweils zuständige Sachbearbeiterin aus dem Mainzer Stadtteil zuständig (und nicht die Kindertagesstätte selbst):
https://www.mainz.de/vv/produkte/jugend_und_familie/kinderbetreuung.php

Bitte beachten Sie: Eltern, die Sozialleistungen empfangen und von der Beitragspflicht befreit sind (u.a. bei Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Leistungen nach SGB XII, SGB II) erhalten die Betragsbefreiung erst NACH Leistungsbescheid. Selbstgezahlte Gebühren vor Erteilung des Leistungsbescheides werden in der Regel nicht zurückgezahlt.

·    Weiterführende Informationen zu Horten und Kitas der Stadt Mainz:
·    Übersicht aller staatlichen und staatlich anerkannten Schulen im Stadtgebiet Mainz:
·    Antrag auf Bildung und Teilhabe (u.a. zur Erstattung der Mittagsverpflegungskosten an Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen):
·    Antrag auf Ermäßigung des Eltern-Anteils an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule/Betreuenden Grundschulen im Rahmen der Härtefond-Reglung für Geringverdienende für das Schuljahr 22/23

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