Informationen zur Ganztagsförderung in Mainz

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 11. Oktober 2021 in Kraft getreten. Es gilt für alle Grundschulkinder der ersten Klasse ab dem 1. August 2026.

  • Der Rechtsanspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben.
  • Das umfasst acht Stunden von Montag bis Freitag in der Schul- und Ferienzeit. Die Unterrichtszeit zählt dazu.
  • Die Anmeldung ist freiwillig.
  • Es gibt ein Mittagessensangebot.
  • Das Land kann Schließzeiten von bis zu vier Ferienwochen festlegen.
  • Der Rechtsanspruch soll alle Kinder der Grundschule in ihrer Entwicklung fördern. So soll jeder die gleichen Chancen haben. Außerdem soll er die Betreuungslücke zwischen KiTa und Schule schließen.

Alle Informationen zum Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
finden Sie auf der Homepage der Stadt Mainz.

Die dortigen "FAQs" werden fortlaufend aktualisiert.
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Mehr Infos:

Herr Marcus Hansen
Amt für Jugend und Familie
Abteilungsleitung (Kinder, Jugend und Familien)
Tel: 06131/12-2870
Fax: 06131/12-2534
E-Mail: marcus.hansen@stadt.mainz.de

Andreas Pötter
Amt für Jugend und Familie
Tel: 06131/12-2103
Fax: 06131/12-2534
E-Mail: andreas.poetter@stadt.mainz.de

Landeshauptstadt Mainz
Bonifazius-Turm B (14. OG)
51.02 Amt für Jugend und Familie
Erthalstraße 1
55118 Mainz

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