Kinderzuschlag KiZ (Der Zuschlag zum Kindergeld)
Informationen der Familienkasse zum Kinderzuschlag (2023):
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.
Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Wenn die Wohnkosten besonders hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein ein reduzierter Kinderzuschlag bezogen werden.
Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2023 monatlich bis zu 250 Euro je Kind. In diesem Höchstbetrag ist der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von monatlich 20 Euro je Kind enthalten. Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres Kindes werden auf den Kinderzuschlag teilweise angerechnet und reduzieren die Höhe des Kinderzuschlags.
Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Ändern sich in diesen 6 Monaten Ihr Einkommen oder Ihre Wohnkosten, hat das keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag.
Info
Wenn Sie Kinderzuschlag bekommen, stehen Ihnen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen - wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schulbedarfspaket in Höhe von 174 Euro pro Schuljahr - zu. Außerdem können Sie sich von den KiTa-Gebühren befreien lassen.“ (Familienkasse (2023): Merkblatt Kinderzuschlag. Der Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen.)
Infoflyer zum "Kinderzuschlag".
Das Merkblatt "Kinderzuschlag" als Download [PDF]. Das Merkblatt bestellen.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie zu den regional zuständigen Familienkassen erhalten Bürgerinnen und Bürger unter www.familienkasse.de bzw. unter www.kinderzuschlag.de.