Ganztagsförderungsgesetz:

Die städtische Grundschullandschaft in Mainz ist vielfältig.
Es gibt Ganztagsschulen in Angebotsform (9 GTSA), verpflichtende Ganztagsschulen (betrifft nur zwei Förderschulen) und Halbtagsgrundschulen (13 HT GS).
An Ganztagsschulen in Angebotsform (GTSA) können sich Familien entscheiden, ob sie ihr Kind für ein Schuljahr bis zum Unterrichtsende oder bis 16:00 Uhr im sogenannten „Ganztag“ anmelden. In diesem gewählten Ganztagsangebot erhält das Kind ein Mittagessen zum gedeckeltem Preis, wird bei den Hausaufgaben unterstützt und kann gemeinsam mit anderen Kindern der Schulgemeinschaft an AGn teilnehmen sowie gemeinsame soziale Erfahrungen in geschütztem Raum machen. Die Ganztagsschulen in Angebotsform bieten für den Nachmittag eine Platzsicherheit und sind für die Familien kostenlos.
Neben dieser Schulform ist die häufigste im Stadtgebiet die Halbtagsgrundschule. Hier endet der Unterricht, wie auch bei den GTSA, für die ersten und zweiten Klassen (teil- und tageweise Änderung ab SJ 2024/25) meist um 12:00 Uhr und für die dritten und vierten Klassen um 13:00 Uhr. Eine Nachmittagsbetreuung wird von der Schule nicht direkt angeboten. Da viele Familien auf ein solches Angebot jedoch angewiesen sind, haben sich Eltern zusammengeschlossen und ehrenamtlich Fördervereine gegründet, die Arbeitgebende der Mitarbeitenden von Betreuenden Grundschulen sind (BGSn). BGSn sind mittlerweile etablierte Betreuungsinstanzen, die weiterhin nebenberuflich von Elternschaften verwaltet werden. Die Angebote sind kostenpflichtig und variieren stadtweit von Kosten, Zeiten, Mittagessensangebot und Tagesstruktur.
Ab dem Jahr 2026 wird nun der Nachmittagsbereich für Grundschulkinder neu betrachtet und gestaltet werden:

Das Ganztagsförderungsgesetz (kurz: GaFöG) – ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung im Nachmittag

Auf einen Blick:
§24 Absatz 4 SGB VIII:
-    ab dem Schuljahr 2026/27*
-    werktags im Umfang von 8 Stunden (inkl. schulischem Bildungsangebot)
-    Ladesrecht kann bis zu 4 Wochen Schließzeit in den Ferien regeln.
-    Nachmittagsförderungsangebot ist nicht kostenfrei.
* mit den ersten Klassen 2026/27 beginnend und sukzessiv bis 2030 für alle Grundschulkinder geltend.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beinhaltet somit die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab August 2026.
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe – unabhängig vom Bedarf der Eltern - einen Anspruch darauf, ganztägig betreut und gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden; somit erhält jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2029/30 einen Anspruch auf ganztägige Förderung.

Der Rechtsanspruch kann durch Ganztagsgrundschulen, Betreuende Grundschulen, Tageseinrichtungen für Kinder (Horte), Kindertagespflege sowie jede weitere Form der Betreuung und Förderung im Sinne des SGB VIII erfüllt werden. Während die Ganztagsschule kostenlos ist, müssen für die Betreuende Grundschule und die Horte Kostenbeiträge von Familien gefordert werden, denn ein Rechtsanspruch bedeutet nicht automatisch Kostenfreiheit.
Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien, dabei können die Bundesländer eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Familien sind nicht verpflichtet, das Angebot in Anspruch zu nehmen.

Ziele:
Die Kinder im Grundschulalter stehen im Fokus und sollen Förderung, Chancengerechtigkeit und Vielfalt erfahren. Zudem werden soziale Interaktionen außerhalb des Unterrichts ermöglicht. Durch bedarfsgerechte Angebote werden Familien in ihrer Handlungsfähigkeit unterstützt und in ihren Erziehungsstrukturen ergänzt.

Potenziale:
-    Ganzheitliche Betrachtung von Kindern im Grundschulalter
-    Multiprofessionelle Unterstützung der Individuen und deren Familien
-    Verknüpfung von formalem und non-formalem Lernen
-    Kindorientierte Kooperation von Schule und Jugendhilfe
-    Armutsprävention
-    Bruchlose Betreuungs- sowie Förderungskette zwischen KiTa und Grundschule

Aktuelles:
https://bildung.rlp.de/ganztagsschule/schwerpunkte/rechtsanspruch-ganztag/faq

https://www.recht-auf-ganztag.de/gb/service/faqs

https://www.bundestag.de/resource/blob/889224/8efa4365e619817cfa1d48fbf4b243d0/WD-9-113-21-pdf.pdf

 

 

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