- Datenschutz im Verein
- Die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die im Verein mit datenschutzrechtlichen Belangen befasst sind.
Zur Ernennung einer Datenschutzbeauftragten Person ist ein Förderverein dann verpflichtet, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der Verarbeitung von Daten am Computer betraut sind. Hier sind Sie in den Fördervereinen aufgefordert zu prüfen, ob dies auf Ihren Förderverein zutrifft.
Weitere wertvolle Hinweise finden auf der Seite der Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz.